Adressauskünfte

Auskünfte werden bei persönlicher Vorsprache oder auf schriftliches Gesuch hin erteilt. Massgebend sind die Bestimmungen des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG) und des Gemeindegesetzes (GG). Telefonische Adressanfragen werden nicht beantwortet.

Auskunft ohne Formalitäten gemäss § 39 GG und 16 lit. a IDG:

Angabe von Name, Vorname, Adresse in Rorbas, Datum von Zu- und Wegzug.
Pro Auskunft und angefragte Person stellen wir Fr. 15.00 oder Fr. 30.00 in Rechnung.

Auskunft bei berechtigtem Interesse (nur mit Interessennachweis) gemäss § 39 GG, §§ 16 lit. a und 17 Abs. 1 IDG:

Zusätzliche Angabe von Zuzugsort, Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort.

Weitere Informationen finden Sie beim Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich oder beim Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten.

Ansprechperson

Name Funktion Telefon/E-Mail
Mucci Valeria Leiterin Einwohnerdienste & Liegenschaften 044 866 70 60