Todesfall und Bestattungen

Ein Todesfall eines in Rorbas wohnhaft gewesenen Menschen ist dem Bestattungsamt innert zwei Werktagen persönlich auf der Gemeindeverwaltung oder vorab telefonisch (044 866 70 63) zur Terminvereinbarung mitzuteilen.

Das Bestattungsamt erbringt alle Dienstleistungen rund um die Bestattung eines/einer Verstorbenen. Wir besprechen mit den Hinterbliebenen den Rahmen der Bestattungsmöglichkeit und Abschiedsfeier und nehmen dazu telefonisch und administrativ Kontakt zu den involvierten Stellen auf. Es ist wertvoll, wenn Sie sich bereits Gedanken über die Art der Bestattung und die Abdankungswünsche der/des Verstorbenen gemacht haben.

Wir bitten Sie, nach Möglichkeit folgende Dokumente mitzubringen:

  • Ärztliche Todesbescheinigung
  • Todesanzeige des Spitals oder Heimes
  • Identitätskarte oder Pass
  • Bei verstorbenen Ausländerinnen und Ausländern:
    den Ausländerausweis

Bei Eintritt des Todes zu Hause

Ist die Person zu Hause verstorben, so muss ein Notarzt oder Hausarzt den Tod dieser Person feststellen und das Formular "Ärztliche Todesbescheinigung" ausstellen. Der Arzt/die Ärztin wird mit Ihnen das nächste Vorgehen bis zu Ihrer Kontaktmöglichkeit mit uns besprechen.

Bei Eintritt des Todes im Spital oder Heim

Das Spital oder das Heim stellt die "Ärztliche Todesbescheinigung" direkt dem zuständigen Zivilstandsamt zu. Bitte nehmen Sie, falls möglich, eine Kopie bei Ihrem Kontakt mit dem Bestattungsamt mit.

Todesfall an Wochenenden

Mit dem Kontakt zum Bestattungsamt kann bis zum nächsten Arbeitstag zugewartet werden. Die Gemeinde Rorbas arbeitet mit dem Bestattungsunternehmen Hans Gerber AG, Lindau zusammen (Tel. 052 355 00 11).

Pikettdienst über Feiertage und Festtage

Über mehrtägige Feier- und Festtage gewährleistet die Gemeinde einen Pikettdienst. Sie erreichen diesen i.d.R. über die Telefonnummer 044 866 70 63. Wir bitten Sie aber auch, jeweils die Informationen auf der Frontseite dieser Homepage unter der Rubrik "Aktuelles" zu beachten.

Erdbestattung oder Kremation?

Diese Entscheidung fällen die Angehörigen im Sinne des Verstorbenen. Möglicherweise sind die Bestattungswünsche testamentarisch festgehalten, sind auf dem Bestattungsamt hinterlegt oder mündlich weitergegeben worden. Andernfalls entscheiden die Angehörigen darüber. Das Bestattungsamt ordnet die Erdbestattung oder Kremation an.

Grabwahl

Folgende Möglichkeiten stehen zur Wahl:

  • Erdbestattungsgrab
  • Urnengrab
  • Gemeinschaftsgrab
  • Familiengrab
  • Die Urne kann unter gewissen Voraussetzungen auch in einem bestehenden Erdbestattungsgrab oder Urnengrab beigesetzt werden.

Abdankung

Das Datum und der Ablauf der Abdankung legen Sie gemeinsam mit dem Bestattungsamt fest. Die Abdankungsfeier findet wahlweise je nach Konfession in der katholischen Kirche in Embrach, in der reformierten Kirche in Rorbas oder in der Abdankungshalle beim Friedhof Federen statt. Es ist auch möglich, auf eine offizielle Feier zu verzichten oder lediglich am Grab eine Besinnung zu halten. Die Angehörigen besprechen mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin die Gestaltung der Abdankungsfeier und sind für den gewünschten Blumenschmuck besorgt. Es ist ihnen überlassen, ob sie eine persönliche Todesanzeige in der Zeitung oder im Mitteilungsblatt Embrachertal aufgeben wollen.

Bestattungsanzeige

Das Bestattungsamt erstellt die Bestattungsanzeige und informiert die zuständigen Personen und Stellen. Auch sämtliche gemeindeinternen Stellen werden vom Bestattungsamt direkt informiert (Steueramt, Einwohnerkontrolle, AHV-Zweigstelle).

Erbschein

Für erbrechtliche Angelegenheiten ist das Bezirksgericht Bülach zuständig. Den Angehörigen wird empfohlen, alle vertraglichen Verpflichtungen des Verstorbenen zu kündigen bzw. anzupassen.

Ansprechperson

Name Funktion Telefon/E-Mail
Lienhard Chatrina Gemeindeschreiber-Stv. 044 866 70 63