Individuelle Prämienverbilligung

Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen erhalten von Bund und Kanton einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung. Dieser Beitrag heisst Individuelle Prämienverbilligung (IPV).

Die Durchführungsstelle IPV ermittelt die bezugsberechtigten Personen. Diese erhalten von der SVA Zürich einen persönlichen Antrag mit den Angaben des steuerbaren Einkommens und Vermögens und - falls bekannt - den Namen der Krankenkasse. Um die Prämienverbilligung geltend zu machen, muss der Antrag innert 2 Monaten unterschrieben der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA) zugestellt werden.

Wer unsicher ist, ob ein Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung besteht oder dies aufgrund veränderter Einkommenssituation beantragen könnte, kann sich von der SVA Zürich, Tel. 044 448 53 75, beraten sowie den Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung prüfen lassen.

Erfüllen Sie die Anforderungen, haben jedoch bis Ende Juni für den Anspruch IPV des Folgejahres keine Mitteilung erhalten, können Sie sich an die Mitarbeiter/innen der SVA Zürich wenden.

Weitere Angaben entnehmen Sie der folgenden Internetseite:
www.svazurich.ch/ipv
(Prämienverbilligung, Anspruch, Berechnung)

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