Lernfahrausweis

Für die Erteilung eines Lernfahrausweises ist das Lernfahrgesuch auszufüllen. Das Gesuchsformular können Sie am Schalter der Einwohnerdiensten oder des Strassenverkehrsamt beziehen oder online unter stva.zh.ch herunterladen.

Identifikation bzw. Personaliennachweis

Wird ein Gesuch erstmals eingereicht, ist die Prüfung der Personalien notwendig. Dazu muss der Gesuchssteller persönlich bei den Einwohnerdiensten oder beim Strassenverkehrsamt vorsprechen und einen gültigen amtlichen Ausweis (Reisepass oder ID, Ausländerausweis) und den Nachweis des besuchten Nothelferkurses vorlegen. Die Einwohnerdienste wird das Formular prüfen und danach direkt dem Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich zur Bearbeitung weiterleiten.

Sollten Sie bereits im Besitze eines Führerausweises einer anderen Kategorie oder eines abgelaufenen Lernfahrausweises sein, ist die Prüfung der Personalien nicht mehr notwendig. Bitte reichen Sie das Gesuch direkt dem Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich ein.

Ausstellung Lernfahrausweis

Der Lernfahrausweis wird nach der bestandenen Theorieprüfung und Erreichen des Mindestalters zugestellt.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich, Uetlibergstrasse 301, Postfach, 8036 Zürich, Tel: 058 811 30 00, Fax: 058 811 30 01 oder unter diesem Link.

Preis

Für die Überprüfung der Personalien werden CHF 20.00 erhoben.

Ansprechsperson

Name Funktion Telefon/E-Mail
Mucci Valeria Leiterin Einwohnerdienste & Liegenschaften 044 866 70 60

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