Kindes- und Erwachsenenschutz

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) haben die Aufgabe, den Schutz von Personen sicherzustellen, die nicht selbständig in der Lage sind, die für sie notwendige Unterstützung einzuholen. So beispielsweise wenn sie noch minderjährig sind und die Eltern
sich nicht um sie kümmern können, sie geistig behindert, psychisch beeinträchtigt oder schwer suchtkrank sind.

Im Kanton Zürich betreiben die Gemeinden 13 interdisziplinär zusammengesetzte KESB. Zu diesem Zweck haben sich die Gemeinden - mit Ausnahme der Stadt Zürich - interkommunal organisiert.

Die Gemeinde Rorbas hat sich dem KESB-Kreis Bülach Nord angeschlossen. Dieser setzt sich aus folgenden Gemeinden zusammen: Bachenbülach, Bülach (Sitzgemeinde), Eglisau, Embrach, Freienstein-Teufen, Hüntwangen, Glattfelden, Hochfelden, Höri, Lufingen, Oberembrach, Rafz, Rorbas, Wasterkingen, Wil, Winkel.

KESB Bülach Nord
Grenzstrasse 10
8180 Bülach
044 863 15 10
044 863 15 39
kesb-nord@buelach.ch
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