Rorbas. Gut leben an der Töss.



Aktuelles

Öffentliche Auflage der Festlegung des Gewässerraums an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet der Gemeinde Rorbas

17. Mai 2024

Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz.
Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden. Unter anderem müssen die Kantone entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen. Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche. Gestützt auf § 15 e der Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei (HWSchV) vom 14. Oktober 1992 hat die Gemeinde Rorbas den Gewässerraum an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet erarbeitet. Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr.2024-54 vom 30.04.2024 die Gewässerraumfestlegung im Siedlungsgebiet zuhanden der öffentlichen Auflage im Sinne von § 15 g HWSchV verabschiedet.
Gestützt auf § 15 i HWSchV macht die Gemeinde Rorbas die Planauflage öffentlich bekannt. Die Unterlagen liegen vom 17. Mai 2024 bis zum 16. Juli 2024 während 60 Tagen bei der Gemeinde Rorbas (Kirchgasse 1, 8427 Rorbas) zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Gewässerräume sind zudem im kantonalen GIS-Browser (www.maps.zh.ch) publiziert.
Gemäss § 15 g Abs. 4 HWSchV kann während der öffentlichen Auflage jedermann Einwendungen gegen den Entwurf zur Festlegung des Gewässerraums erheben. Einwendungen gegen die Festlegung des Gewässerraums können bis zum 16. Juli 2024 mit schriftlicher Begründung im Doppel bei der Gemeinde Rorbas Kirchgasse 1, 8427 Rorbas eingereicht werden.

Unterlagen

Technischer Bericht
Übersichtsplan
Plan Lechbach
Plan Wilerbach
Plan Bütberggraben
Plan Bolbigraben

Gemeinderat Rorbas

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Agenda

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   Gemeindehaus, Sitzungszimmer, 2. OG.

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