Einbürgerungsverfahren

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht der Gemeinde Rorbas erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Auf kommunaler Ebene ist der Gemeinderat zuständig für die Bürgerrechtserteilung. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Bundesamt für Migration am Verfahren beteiligt. Der Ablauf und die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängen von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.

Wir informieren Sie gerne über die für Sie massgebenden Anforderungen zur Aufnahme ins Rorbaser bzw. Schweizer Bürgerrecht und die Höhe der Einbürgerungsgebühren.

Sie erleichtern und beschleunigen das Verfahren, wenn Sie das Einbürgerungsgesuch beim Kanton online einreichen!

Ansprechperson

Name Funktion Telefon/E-Mail
Suter Roger Gemeindeschreiber 044 866 70 62