Rorbas. Gut leben an der Töss.



Aktuelles

Erneuerungswahl der Friedensrichterin/des Friedensrichters; Amtsdauer 2027 - 2033

07. Oktober 2026

Der erste Wahlgang für die Erneuerungswahl der Friedensrichterin / des Friedensrichters für die Amtsdauer 2027 – 2033 für die Gemeinde Rorbas findet am Sonntag, 28. Februar 2027 statt; ein allfälliger zweiter Wahlgang am Sonntag, 6 Juni 2027.

Die Wahl wird gemäss Art. 7 der Gemeindeordnung sowie nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) mit einem leeren Wahlzettel an der Urne durchgeführt. Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt beigelegt.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz im Kanton Zürich hat.

Interessierte Personen können einen Wahlvorschlag einreichen. Wahlvorschläge müssen bis spätestens am 25. November 2026, 16.00 Uhr, beim Gemeinderat, Kirchgasse 1, Rorbas, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein.

Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz „bisher“, wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, parteilos) zu bezeichnen. Zusätzlich kann anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten von Rorbas unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag pro KandidatIn unterzeichnen.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden am 4. Dezember 2026 im Mitteilungsblatt publiziert. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden. Die definitiven Wahlvorschläge werden am 18. Dezember 2026 veröffentlicht.

Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für einen allfälligen zweiten Wahlgang.

Wahlvorschlagsformulare können auf der Gemeindeverwaltung Rorbas, Einwohnerdienste, bezogen werden. Zudem kann das Formular auf hier heruntergeladen werden.

Hinweis: Rechtlich massgebend ist die Publikation im Mitteilungsblatt vom 16. Oktober 2026.

Gemeindekanzlei Rorbas

 

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27. und 28. Oktober 2026: Verkehrsbeschränkungen Bütbergstrasse und Neuweg wegen Unterhaltsarbeiten

05. Oktober 2026

Es gelten folgende Strassensperrzeiten:
27. Oktober: Neuweg: 07:00 – ca. 17:00 Uhr
28. Oktober: Bütbergstrasse: 07:00 – ca. 12:00 Uhr
Grund: Unterhaltsarbeiten am Strassenrand
Die Zufahrt für Anwohner/innen bleibt gewährleistet.
Gemeindewerk Rorbas

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Erhöhung der Wassergebühren ab Bezugsperiode 2026/27

01. Oktober 2026

Die Wasserversorgung der Gemeinde Rorbas finanziert sich über Gebühren. Der Betrieb muss selbsttragend, also kostendeckend, sein. Steuergelder dürfen keine eingesetzt werden. Die vergangenen Jahre schloss die Wasserkasse immer mit einem Defizit ab, das zulasten des Eigenkapitals ging. Damit die Betriebskosten wieder ausgeglichen sind und die in der Finanzplanung der nächsten 5 Jahre eingestellten Investitionen finanziert werden können, ist eine Gebührenerhöhung unumgänglich.

Der Gemeinderat hat deshalb am 30.09.2026, und nach Anhörung des Preisüberwachers, folgenden Beschluss (Nr. 2026-168) gefasst:

Die Gebühren für den Wasserzins werden ab der Bezugsperiode 2026/27 (d.h. Oktober 2026) wie folgt festgelegt:

Grundgebühr Zähler: CHF 150.00/Jahr        (bisher CHF 80.00/Jahr)
Verbrauchsgebühr:    CHF 2.20/m3             (bisher CHF 1.80/m3)

Der vollständige Gemeinderatsbeschluss sowie die Stellungnahme des Preisüberwachers vom 11.09.2026 liegen während der Rekursfrist zu den ordentlichen Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf; die Unterlagen können auch auf der Homepage eingesehen werden (www.rorbas.ch/aktuelles)

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der öffentlichen Publikation an gerechnet (d.h. ab 09.10.2026), beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind soweit möglich beizulegen oder genau zu bezeichnen.

 Gemeinderat Rorbas

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Agenda

Kartonsammlung

  

Häckselaktion

   Gemeinde Rorbas

Bitte beachten Sie die entsprechenden Publikationen im Mitteilungsblatt vom 09.10.2026 und 16.10.2026.
Interessierte werden gebeten, den im Mitteilungsblatt publizierten Talon auszufüllen und diesen bei der Gemeindeverwaltung Rorbas, Werksekretariat, Kirchgasse 1, 8427 Rorbas, oder per E-Mail an bauamt@rorbas.ch einzureichen.
Für die Anmeldung werden folgende Angaben benötigt:

  • Name und Vorname
  • Adresse
  • Standort des Häckselguts
  • Angabe, ob das Häckselgut liegen gelassen oder mitgenommen werden soll

Anmeldeschluss ist Montag, 19. Oktober 2026, um 12.00 Uhr.

   Gemeindehaus, Sitzungszimmer, 2. OG.