Aktuelles
Bekämpfung des Japankäfers - Allgemeinverfügung ALN vom 28.04.2026
13. Mai 2026
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Auffahrtsfeiertage: Pikettdienst des Bestattungsamtes oder Gemeindewerkes (Wasserleitungsbruch)
13. Mai 2026
Die Gemeindeverwaltung bleibt ab Mittwoch, 13. Mai 2026, 15:00 Uhr, bis und mit Freitag, 15. Mai 2026 geschlossen.
Bei einem Todesfall erreichen Sie das Bestattungsamt unter Tel. 044 866 70 63.
Bei einem Wasserleitungsbruch erreichen Sie den Werkpikettdienst unter Tel. 079 420 08 36.
Verkehrseinschränkungen bei Irchelstrasse/Postgasse und Weiacher-/Gernstrasse ab 18. Mai 2026
27. April 2026
Das kantonale Tiefbauamt verbessert in Rorbas die Infrastruktur für Fussgängerinnen und Fussgänger. Bei der Kreuzung Irchelstrasse/Postgasse wird ein neuer Fussgängerstreifen mit Mittelinsel realisiert. Dazu wird die Irchelstrasse leicht verbreitert. Ebenfalls einen neuen Fussgängerstreifen mit Mittelinsel wird bei der Kreuzung Weiacher-/Gernstrasse gebaut. Gleichzeitig wird die Unterquerung des Lechbachs neu mit einem Kleintierdurchlass erstellt. Dies führt ab Mitte Mai zu gewissen Verkehrseinschränkungen. Lesen Sie mehr dazu im Anhang.
Vorübergehende Verkehrsanordnung. Tempo 30 rund ums Freibad Töss Side
27. April 2026
Der Gemeinderat beabsichtigt, die in den Sommern 2024 und 2025 erprobte temporäre Tempo-30-Regelung im Umfeld des Freibads Töss Side auch während der Badesaison 2026 anzuwenden. Ziel ist die Erhöhung der Sicherheit der Badegäste im Bereich des Freibads Töss Side. Der Gemeinderat erlässt daher gestützt auf § 5 Abs. 3 der kantonalen Signalisationsverordnung folgende
Vorübergehende Verkehrsanordnung:
In der Zeit vom 1. Juni bis 30. September 2026 gilt auf folgenden Streckenabschnitten in Rorbas eine Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 (Signal Nr. 2.30):
- Heerenstegstrasse: Abschnitt Verzweigung Irchelstrasse bis zur Tössbrücke
- Schützenhausstrasse: ab Verzweigung Heerenstegstrasse bis Wendekreis Bocciadromo
- Tannholzstrasse: ab Verzweigung Heerenstegstrasse bis Höhe Ende Freibad.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschlusses kann innert 30 Tagen, von dieser Publikation an gerechnet, beim Statthalteramt Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Der vollständige Beschluss liegt während der Rekursfrist öffentlich auf der Gemeindeverwaltung Rorbas, Einwohnerdienste, zu den ordentlichen Schalterzeiten zur Einsichtnahme auf.
Rorbas, 30. April 2026
Gemeinderat Rorbas
Hinweis: Rechtlich verbindliche ist (einzig) die Publikation im Mitteilungsblatt vom 30. April 2026
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