Aktuelles in Rorbas

Aktuelles

Lehrstelle als Fachmann/-frau Betriebsunterhalt EFZ, Fachrichtung Werkdienst, auf Sommer 2027 zu vergeben.

01. Juli 2026

Bist du an unseren abwechslungsreichen und spannenden

Lehrstelle als Fachmann/-frau Betriebsunterhalte EFZ, Fachrichtung Werkdienst

interessiert? Dann sende uns deine Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf mit Foto, Zeugnissen der Oberstufe sowie falls vorhanden, dem Multicheck, per E-Mail an Gemeindeschreiber Roger Suter (roger.suter@rorbas.ch).

Informationen zum Beruf und zur Lehrstelle findest du in diesem Inserat. Bei weiteren Fragen gibt dir auch gerne Peter Bühler, Ausbildungsverantwortlicher Gemeindewerk Rorbas, unter Telefon 079 208 04 92 Auskunft.

 

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Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

25. Juni 2026

Wegen der anhaltenden Trockenheit besteht grosse Waldbrandgefahr
(Stufe 4 von 5). Im Kanton Zürich gilt deshalb ab heute Freitag, 26.
Juni 2026, 12 Uhr mittags, ein Feuerverbot im Wald und in Waldes
nähe. Die Bevölkerung wird zu verantwortungsbewusstem Verhalten
aufgerufen, um Wald- und Flurbrände zu verhindern. Die Gemeinden
können bei besonderer Gefahrenlage auf ihrem Territorium jederzeit
ein allgemeines Feuerverbot anordnen.  


Im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt ist es bis auf Weiteres verboten,
Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zigaret
ten, Zündhölzer usw.). Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle
Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlegrills.


Vom Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ausgenommen sind Gas- und Elektro
grills, sofern sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Dies bedeutet, dass die
Geräte in jedem Falle kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein müs
sen (z.B. auf befestigen Plätzen).


In Siedlungsgebieten (z.B. Grillfeuer in Gärten, Schrebergärten, Terrassen) gilt das
Feuerverbot nicht, sofern der Wald mehr als 50 Meter entfernt ist. Dennoch ist auch
hier grosse Vorsicht geboten. Beim Umgang mit Feuer ausserhalb der Wälder sind fol
gende Vorsichtsmassnahmen einzuhalten:

  • Keine brennenden Raucherwaren und Streichhölzer wegwerfen
  • Grillfeuer dauernd beobachten, bei Funkenflug Feuer sofort löschen  
  • Feuer vor dem Weggehen vollständig löschen
  • Grillasche nicht unachtsam entsorgen

  • Keine landwirtschaftlichen Räumungsfeuer entfachen
  • Bei Wind ganz auf Feuer im Freien verzichten


Die Gemeinden können bei besonderer Gefahrenlage auf ihrem Territorium jederzeit
ein allgemeines Feuerverbot anordnen (Art. 18 der Verordnung über den vorbeugen
den Brandschutz).  


Zuwiderhandlungen gegen das Feuerverbot werden polizeilich geahndet. Das Verbot
bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ergiebigen, flächendeckenden Nie
derschlägen wieder aufgehoben. Die Bevölkerung wird zu verantwortungsbewusstem
Verhalten aufgerufen, um Wald- und Flurbrände zu verhindern.


Weitere Informationen sind unter www.waldbrandgefahr.ch und www.zh.ch/waldbrandgefahr.ch zu finden.

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Ab Sommer 2026: drei koordinierte Strassenbaustellen

17. April 2026

Ab Mitte Mai 2026 stehen in Rorbas drei grössere Tiefbauprojekte an: zwei des Tiefbauamts des Kantons Zürich (an der Weiacher- und an der Irchelstrasse) sowie eines der Gemeinde (an der Kirchgasse). Die drei Vorhaben sind zeitlich und organisatorisch aufeinander abgestimmt. Ziel ist es, so die Auswirkungen für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten. Mit dieser Mitteilung möchten wir Sie frühzeitig darüber informieren, was auf unsere Gemeinde zukommt. Es handelt sich um eine erste Übersicht – detaillierte Informationen zu den einzelnen Bauphasen folgen jeweils rechtzeitig vor Baubeginn. Mehr dazu finden Sie hier.

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