Alimentenbevorschussung
Werden Unterhaltsbeiträge für Kinder (Kinderalimente) nicht bezahlt, so werden diese unter bestimmten Bedingungen (u.a. bei knappen finanziellen Verhältnissen) von der Gemeinde Rorbas bevorschusst. Details zu den Voraussetzungen sind unter Alimentenhilfe zu finden (Suchbegriff: Alimentenhilfe / Angebote / Alimentenbevorschussungen).
Zuständige Stelle zur Einreichung von Gesuchen
Amt für Jugend und Berufsberatung
Alimentenhilfe Bezirk Bülach
Ausstellungsstrsase 88
8090 Zürich
Tel. 043 259 90 90
E-Mail: alimente@ajb.zh.ch
Ansprechperson
| Name | Funktion | Telefon/E-Mail |
|---|---|---|
| Irrgang Olaf | Leiter Soziales | 044 866 70 64 olaf.irrgang@rorbas.ch |