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Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

von Roger Suter

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Wegen der anhaltenden Trockenheit besteht grosse Waldbrandgefahr
(Stufe 4 von 5). Im Kanton Zürich gilt deshalb ab heute Freitag, 26.
Juni 2026, 12 Uhr mittags, ein Feuerverbot im Wald und in Waldes
nähe. Die Bevölkerung wird zu verantwortungsbewusstem Verhalten
aufgerufen, um Wald- und Flurbrände zu verhindern. Die Gemeinden
können bei besonderer Gefahrenlage auf ihrem Territorium jederzeit
ein allgemeines Feuerverbot anordnen.  


Im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt ist es bis auf Weiteres verboten,
Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zigaret
ten, Zündhölzer usw.). Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle
Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlegrills.


Vom Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ausgenommen sind Gas- und Elektro
grills, sofern sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Dies bedeutet, dass die
Geräte in jedem Falle kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein müs
sen (z.B. auf befestigen Plätzen).


In Siedlungsgebieten (z.B. Grillfeuer in Gärten, Schrebergärten, Terrassen) gilt das
Feuerverbot nicht, sofern der Wald mehr als 50 Meter entfernt ist. Dennoch ist auch
hier grosse Vorsicht geboten. Beim Umgang mit Feuer ausserhalb der Wälder sind fol
gende Vorsichtsmassnahmen einzuhalten:

  • Keine brennenden Raucherwaren und Streichhölzer wegwerfen
  • Grillfeuer dauernd beobachten, bei Funkenflug Feuer sofort löschen  
  • Feuer vor dem Weggehen vollständig löschen
  • Grillasche nicht unachtsam entsorgen

  • Keine landwirtschaftlichen Räumungsfeuer entfachen
  • Bei Wind ganz auf Feuer im Freien verzichten


Die Gemeinden können bei besonderer Gefahrenlage auf ihrem Territorium jederzeit
ein allgemeines Feuerverbot anordnen (Art. 18 der Verordnung über den vorbeugen
den Brandschutz).  


Zuwiderhandlungen gegen das Feuerverbot werden polizeilich geahndet. Das Verbot
bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ergiebigen, flächendeckenden Nie
derschlägen wieder aufgehoben. Die Bevölkerung wird zu verantwortungsbewusstem
Verhalten aufgerufen, um Wald- und Flurbrände zu verhindern.


Weitere Informationen sind unter www.waldbrandgefahr.ch und www.zh.ch/waldbrandgefahr.ch zu finden.

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