Aktuelles in Rorbas
Erneuerungswahl der Friedensrichterin/des Friedensrichters; Amtsdauer 2027 - 2033
von Roger Suter
Der erste Wahlgang für die Erneuerungswahl der Friedensrichterin / des Friedensrichters für die Amtsdauer 2027 – 2033 für die Gemeinde Rorbas findet am Sonntag, 28. Februar 2027 statt; ein allfälliger zweiter Wahlgang am Sonntag, 6 Juni 2027.
Die Wahl wird gemäss Art. 7 der Gemeindeordnung sowie nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) mit einem leeren Wahlzettel an der Urne durchgeführt. Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt beigelegt.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz im Kanton Zürich hat.
Interessierte Personen können einen Wahlvorschlag einreichen. Wahlvorschläge müssen bis spätestens am 25. November 2026, 16.00 Uhr, beim Gemeinderat, Kirchgasse 1, Rorbas, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein.
Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz „bisher“, wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, parteilos) zu bezeichnen. Zusätzlich kann anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten von Rorbas unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag pro KandidatIn unterzeichnen.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden am 4. Dezember 2026 im Mitteilungsblatt publiziert. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden. Die definitiven Wahlvorschläge werden am 18. Dezember 2026 veröffentlicht.
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für einen allfälligen zweiten Wahlgang.
Wahlvorschlagsformulare können auf der Gemeindeverwaltung Rorbas, Einwohnerdienste, bezogen werden. Zudem kann das Formular auf hier heruntergeladen werden.
Hinweis: Rechtlich massgebend ist die Publikation im Mitteilungsblatt vom 16. Oktober 2026.
Gemeindekanzlei Rorbas