Patent für Klein- und Mittelverkaufsbetrieb

Gemäss § 1 und 2 b des Gastgewerbegesetzes bedarf eines Patentes (Bewilligung), wer als Klein- oder Mittelverkaufsbetrieb mit alkoholhaltigen Getränken handelt.

Das Gesundheitssekretariat erteilt für Klein und Mittelverkaufsbetriebe, die im Gemeindegebiet Rorbas mit alkoholartigen Getränken handeln, Patente. Bitte füllen Sie das entsprechende Online-Formular aus. Zusätzlich legen Sie dem Gesuch ein Auszug aus dem Zentralstrafregister und ein Handlungsfähigkeitszeugnis bei.

Änderungen der Patentinhaberin oder des Patentinhabers sowie eine Betriebsschliessung sind dem Gesundheitssekretariat zu melden.

Gesundheitssekretariat: Tel. 044 544 33 92

Name Funktion E-Mail
Suter Roger Leiter Gesundheitssekretariat
Lienhard Chatrina Stv. Leiterin Gesundheitssekretariat

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