Polizeistundenverlängerung
Für spezielle Anlässe oder öffentliche Veranstaltungen kann der/die zuständige Ressortvorsteher/In die ordentliche Schliessungsstunde für die ganze Gemeinde oder für einzelne Betriebe aufheben. Das entsprechende Gesuch finden Sie hier.
Die ordentliche Schliessungsstunde (24.00 bis 05.00 Uhr) ist an den folgenden Tagen gemäss Art. 58 der Polizeiverordnung generell aufgehoben;
a) Silvester
b) Neujahrstag
c) Fasnachtssamstag/Fasnachtssonntag (nach Usanz der Gemeinde Rorbas)
d) Bundesfeiertag
Keine Bewilligung für Freinächte und den Aufschub der Schliessungsstunde werden für die folgenden Vorabende hoher Feiertage und für diese Tage selber erteilt;
a) Palmsonntag
b) Karfreitag
c) Ostersonntag
d) Auffahrt
e) Pfingstsonntag
f) Eidg. Bettag
g) Weihnachtsfeiertag
Polizeisekretariat: Tel. 044 544 33 91
| Name | Funktion | |
|---|---|---|
| Lienhard Chatrina | Leiterin Polizeisekretariat | chatrina.lienhard@rorbas.ch |
| Suter Roger | Stv. Leiter Polizeisekretariat | roger.suter@rorbas.ch |